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   OLG Nürnberg, 18.04.1996 - 8 U 3213/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5721
OLG Nürnberg, 18.04.1996 - 8 U 3213/95 (https://dejure.org/1996,5721)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.04.1996 - 8 U 3213/95 (https://dejure.org/1996,5721)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. April 1996 - 8 U 3213/95 (https://dejure.org/1996,5721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 665 § 675 § 780
    Rechtsnatur einer Gutschrift aufgrund eines Überweisungsauftrages

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 45
  • WM 1997, 1524
  • BB 1996, 2007
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 338/03

    Zeitpunkt des Eingangs eines überwiesenen Betrages bei der Empfängerbank

    Dies kann durch vorbehaltlose Absendung bzw. Bereitstellung der Kontoauszüge oder dadurch geschehen, daß dem Kunden der ihn betreffende Datenbestand der Bank, z.B. über einen Kontoauszugdrucker, vorbehaltlos zur Verfügung gestellt wird (Senat, Beschluß vom 23. November 1999 - XI ZR 98/99, WM 2000, 25; OLG Nürnberg WM 1997, 1524, 1526; Schimansky, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 47 Rdn. 30; MünchKomm-HGB/Häuser ZahlungsV Rdn. B 228 f.; Baumbach/Hopt, HGB 31. Aufl. (7) BankGesch Rdn. C 14; Nobbe WM 2001 Sonderbeilage 4, S. 17).
  • BSG, 26.04.2007 - B 4 R 89/06 R

    Rücküberweisung von Geldleistungen für die Zeit nach dem Tod des Berechtigten -

    3.4.1.3 Bei einer Buchung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung (zum belegbegleitenden elektronischen Überweisungsverkehr siehe BGH aaO; zum beleglosen DTA-Verfahren und elektronischen Datenverkehr: BGH, Urteil vom 15.3.2005 - XI ZR 338/03, NJW 2005, 1771 f = BB 2005, 1129 ff; OLG Nürnberg, Urteil vom 18.4.1996 - WM 1997, 1524, 1526) kommt es darauf an, in welchem Zeitpunkt die Empfängerbank mit äußerlich erkennbarem Rechtsbindungswillen die Daten der Gutschrift durch einen Organisationsakt dem Überweisungsempfänger zugänglich macht.
  • BGH, 23.11.1999 - XI ZR 98/99

    Entstehung des Anspruchs aus der Gutschrift bei Überweisung durch elektronische

    Das kann geschehen durch vorbehaltloses Absenden der Kontoauszüge oder deren Bereitstellung oder dadurch, daß dem Kunden der ihn betreffende Datenbestand der Bank z.B. über einen Kontoauszugsdrucker vorbehaltlos zur Verfügung gestellt wird (sogenannte autorisierte Abrufpräsenz, vgl. dazu für das beleglose DTA-Verfahren OLG Nürnberg WM 1997, 1524, 1526).
  • OLG Koblenz, 02.10.2003 - 7 U 152/03

    Prüfung einer bankinternen Überweisung im Online-Banking

    Dies gilt sowohl für den belegbegleitenden, im Interbankverhältnis elektronisch durchgeführten Überweisungsverkehr (BGHZ 103, 143 ff.; OLG Zweibrücken, NJW 1985, 1034) als auch für eine - wie hier - im elektronischen Datenverkehr beleglos durchgeführte Überweisung (BGH NJW 2000, 804 f. mit zustimmender Anmerkung von Darleder EWiR 2000, 283; OLG Nürnberg, NJW-RR 1997, 45 ; Häuser in MK- HGB , ZahlungsV B 228; Palandt/Sprau, BGB , 62. Aufl., § 676 f., Rdn. 10).
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